Schutzanordnungen für Sondertransporte in der Schweiz

Allgemeine
Begleitbestimmungen
PDF
rot/weiss gestreifte
Markierung am
Zugfahrzeug und
am Ladegut
gelbes
Gefahrenlicht
erforderlich
Begleitfahrzeug
mit gelbem
Gefahrenlicht
erforderlich
Polizeibegleitung
erforderlich
Breite:
bis 3.00 m
ab 3.01 m
ab 3.51 m
ab 3.81 m
-X-
-X-
-X-
-X-
-
-X-
-X-
-X-
-
-
-X-
-1-
-
-
-
-X-
Länge:
über 25.00 m
über 30.00 m
über 35.00 m
-X-
-X-
-X-
-X-
-X-
-X-
-
-X-
-1-
-
-
-X-
Überhang vorne:
ab 3.00 m
über 5.00 m
-2-
-2-
-
-X-
-
-X-
-
-
Überhang hinten:
über 5.00 m
über 6.00 m
über 8.00 m
-2-/-3-
-2-/-3-
-2-
-
-X-
-X-
-
-
-X-
-
-
-
Kreisfahrt:
über 10.60/26.00 m
über 10.60/30.00 m
-
-
-X-/-4-
-X-
-
-5-
-
-
  -   = frei
-X- = Vorschrift
-1- = wenn Polizei zur Unterstützung zusätzlich Begleitfahrzeug(e) verlangt
-2- = Kugel, Pyramide, usw. am Ende des Überhanges erforderlich
-3- = Begleitung durch (ortskundige) Hilfsperson erforderlich
-4- = nur bei schwierigen Strassenverhältnissen: Begleitung durch (ortskundige) Hilfsperson erforderlich
-5- = nur bei schwierigen Strassenverhältnissen

Hinweis: Gelbe Gefahrenlichter müssen von vorne und hinten aus einer Entfernung von mindestens 50 m sichtbar sein. Nötigenfalls ist hinten an der Ladung beziehungsweise am Fahrzeug ein zweites gelbes Gefahrenlicht anzubringen!

Die vorgenannten Werte gelten für Strassen mit guten Sicht- und Verkehrsverhältnissen. Bei besonderen Verhältnissen können Gefahrenlicht und Begleitung schon bei geringeren Massen angeordnet werden!

Angaben ohne Gewähr - im März 2006 / STB - rg