––> Der Kunde anerkennt durch Auftragsvergabe unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen! < –– Als Gerichtsstand wird CH-8260 Stein am Rhein (Kanton Schaffhausen) vereinbart. - Dem Kunden wird ein maximales Zahlungsziel von 30 Tagen ab Rechnungsdatum eingeräumt. Bei Zahlungsverzug verpflichtet sich der Kunde, sämtliche zur Zahlungseinbringung erforderlichen Kosten zu ersetzen. - Ihr Fahrer haftet für die Einhaltung aller im Text der Sonderbewilligung aufgeführten Auflagen - inkl. Fahrstrecken, insbesondere Geschwindigkeiten und Fahrzeiten. - Des weiteren haftet der Auftraggeber bzw. der Frachtführer für den technischen Zustand der Transporteinheit. Wir haften nicht für allfällige Verzögerungen des Transportablaufes und dadurch entstehende Kosten. - Werden Anweisungen der Begleitorgane nicht befolgt oder ignoriert, halten wir uns das Recht frei, derartige Transporte bei voller Entlohnung abzustellen, oder unsererseits zur Anzeige zu bringen. Daraus resultierende Verzögerungen bzw. juristische Nachfolgen werden vom Transportführer bzw. Auftraggeber getragen. - Wir übernehmen bei Auftragsannahme für unsere Kunden keine Rechtshaftung als Transportverantwortlicher. Die Haftung des Transportverantwortlichen wird ausdrücklich durch Ihr Fahr- bzw. Dispositionspersonal übernommen. Allfällige Haftungen, und daraus resultierende Strafverfügungen werden an Sie weitergeleitet. - Überschreiten die Transportabmasse und/oder Gewichte die genehmigten Dimensionen, so wird durch STB versucht, nach Möglichkeit eine Änderung und Bereinigung bei den jeweiligen Ämtern zu erreichen (ohne Gewähr!!!). Ist dies aus irgendwelchen Gründen nicht möglich, so wird der Transport durch uns abgestellt. - Der Kunde verpflichtet sich zum vollen Kostenersatz auch bei unvorhergesehenen Positionen. (Höhere Bescheidauflagen, unvorhergesehener Einsatz der Exekutive usw.) - Allfällige Kosten für An- und Abfahrt werden vom Auftraggeber getragen. Dies gilt auch für Verzögerungen unserer Ankunft an der Abfahrtstelle bedingt durch Verkehrsbehinderungen etc. - Des weiteren gelten die in unserem Angebot aufgeführten Kosten für Transportgenehmigungen und Begleitungen inkl. Polizeikosten / Tunnelsperren und bauliche Massnahmen als ungefähre Richtwerte und sind nicht rechtsverbindlich. - Bei einer Gesamtlänge des Transportes ab 30m und einem Gesamtgewicht ab 100t (laut Eintrag in den Sonderbewilligungen) behalten wir uns vor, aus Sicherheitsgründen nach Absprache mit dem Auftraggeber ein zweites Begleitfahrzeug einzusetzen (Heckabsicherung, Brückensperrungen, usw.)! - Alle Aufträge bedürfen der Schriftform mittels Brief, Fax, E-Mail. Wir behalten uns vor, Aufträge abzulehnen, wenn: a.) diese uns später als 12 Stunden vor Abfahrt schriftlich erreichen! ––> Mündliche Aufträge werden zwar entgegengenommen, sind aber nicht rechtsverbindlich! < –– STB Speztrans-Begleit/mg/rg CH-8260 Stein am Rhein, im Herbst 2006 |